1. Freiheit und Sicherheit

Die Jungen Liberalen verstehen den Rechtsstaat als Garant für die Freiheit einer offenen Bürgergesellschaft, die an seinen politischen Entscheidungen teilnimmt und bereit ist, in ihm Verantwortung zu übernehmen. Es ist eine wesentliche Aufgabe des Staates, die Freiheit und die Rechte seiner Bürger zu schützen. Freiheit und Sicherheit dürfen keine Gegensätze werden. Die Freiheit erlaubt es einerseits nicht, die Rechte anderer zu verletzen. Das Bedürfnis nach Sicherheit darf andererseits nicht zur Überwachung und Gängelung führen.

 

1. Bürgerrechte

Für die Jungen Liberalen sind die Bürgerrechte das für unsere Demokratie schlechthin konstituierende Element. Demokratie kann nur stattfinden, sofern die Freiheit des Einzelnen geschützt wird. Die Grundrechte gewährleisten den Bürgern den notwendigen Schutz vor Eingriffen des Staates in ihre persönliche Freiheit. Sie sind für uns die höchsten Güter und stellen die wesentlichen Schranken des Staates dar. Einer Aushöhlung der Freiheitsrechte ist daher entschieden entgegenzutreten. Gerade elementare Grundfreiheiten sind in den letzten Jahren – insbesondere seit 2001 - zum Teil erheblich angegriffen worden.

 

Deutschland verfügt über ein gut entwickeltes und ausdifferenziertes Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten. Das Datenschutzrecht genießt Verfassungsrang. Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht zudem ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen anerkannt hat. Diese Grundrechte gelten freilich nicht absolut. Vielmehr muss es immer mit ranggleichen Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden, wie z.B. dem Interesse an einer effektiven Terrorismusbekämpfung. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung darf jedoch nicht der „gläserne Bürger“ geschaffen werden.

 

Dem Bürger muss ferner die Möglichkeit eingeräumt werden, staatliches Handeln, zu kontrollieren. Dabei geht es vorrangig um staatliche Datensammlungen, die den einzelnen Bürger konkret betreffen. Es geht aber auch darum, dass interessierte Bürger auch ansonsten staatliches Handeln kontrollieren können. Vor diesem Hintergrund ist das Informationsfreiheitsgesetz ausdrücklich zu begrüßen, welches den Bürgern das Recht einräumt, Akten staatlicher Behörden einzusehen, auch ohne ein konkretes Interesse geltend zu machen.

 

Rasterfahndung, Großer Lauschangriff, Andere Maßnahmen

Die Erweiterung des bestehenden Katalogs an Überwachungsmaßnahmen in Landespolizeigesetz Schleswig-Holstein, StPO und BKA-Gesetz durch Online-Durchsuchung, Kennzeichenerfassung, Vorratsdatenspeicherung und großen Spähangriff ist abzulehnen. Diese Maßnahmen greifen im Verhältnis zu ihrem Nutzen zu stark in die Bürgerrechte ein. Gleiches gilt für die bereits bestehenden Maßnahmen Großer Lauschangriff und Rasterfahndung.

 

 

 

b) Aufgaben des Staates

Innere Sicherheit

Ein freies und demokratisches Gemeinwesen setzt voraus, dass die Bürger ohne Furcht vor Gewalt und Verbrechen leben können. Die Gewährleistung dieser „Inneren Sicherheit“ ist ein wesentliches Ziel liberaler Landespolitik. Rechtsverletzungen müssen effektiv ermittelt, verfolgt und geahndet werden. Dies erfordert einen finanziellen und organisatorisch hohen Einsatz.

Die Innere Sicherheit wird aber nicht nur durch strafrechtliche Vorschriften und deren wirksame Umsetzung gewährleistet. Kriminalitätsbekämpfung beginnt bei guter Familienpolitik unter Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe in den Familien, bei der Bereitstellung ausreichender Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze, bei einer möglichst guten Bildung, bei der Verwirklichung von Chancengleichheit in einer Gesellschaft, die allen, nach ihren Fähigkeiten und Leistungen, Möglichkeiten zu sozialem Aufstieg und Freiheit von wirtschaftlicher Not gewährleistet. Außerdem sind Prävention und Aufklärung nötig. Hieran müssen alle an Erziehung und Bildung beteiligten Personen und Institutionen mitwirken. Einen wichtigen Beitrag leisten dazu auch die Räte zur Kriminalitätsbekämpfung.

Der Bestand und die Überzeugungskraft des liberalen Rechtsstaates beruht in erheblichem Maß auf der Funktionsfähigkeit und der Effizienz einer an rechtsstaatlichen Prinzipien gebundenen Polizei. Das staatliche Gewaltmonopol ist für die Jungen Liberalen Kernelement des Rechtsstaates. Es ist die stärkste Garantie für eine möglichst gewaltlose Gesellschaft. Ein Rechtsstaat kann nur effektiv reagieren, wenn er über die inzwischen zum Standard gehörenden technischen Mittel verfügt.

Die Jungen Liberalen möchten auf der einen Seite in Bund und Land eine Polizei, die über ein entsprechendes Personal verfügt, besser ausgebildet, organisiert, besoldet und moderner ausgestattet wird. Unsere Polizei darf Kriminellen nicht technisch unterlegen sein. Auf der anderen Seite fordern wir eine Polizei, die sich auf die Kernaufgaben konzentriert. Die Kernaufgabe des Staates ist nach liberalem Verständnis die Sicherung und Verteidigung der Rechte der Bürger. Um diese Aufgabe optimal wahrnehmen zu können, ist anzustreben, dass polizeifremde Aufgaben, wie z. B. Schreibarbeiten, ausgelagert werden.

Die Jungen Liberalen halten die bestehenden Gesetze zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität für ausreichend. Entscheidend ist es nicht, neue Gesetze zu schaffen. Entscheidend ist vielmehr, der Polizei durch die Verbesserung ihrer personellen und finanziellen Ausstattung zu ermöglichen, ihre Möglichkeiten in vollem Umfang wahrzunehmen.

Die Organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. Daher darf die Bekämpfung der Kriminalität nicht an den Bundesgrenzen enden. Die Zusammenarbeit von Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Europa muss zügig verbessert werden.

 

c) Wehrpflicht und Bundeswehr

Zwangsdienste

Wir fordern die Aussetzung der Wehrpflicht und Schaffung einer Freiwilligenarmee.

 

Einsatz der Bundeswehr im Inneren / Verfassungsschutz

Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Kriminalitätsverhütung ist kategorisch abzulehnen. Auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland darf die Bundeswehr keinerlei polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Einsätze von „Tornados“ zur Luftüberwachung größerer Demonstrantengruppen sind ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen und dürfen aus unserer Sicht nicht stattfinden. Im Rahmen von Auslandseinsätzen und Einsätzen auf internationalen Gewässern muss jedoch im Zweifelsfalle der Bundeswehr auch bei polizeilichen Aufgaben allein aufgrund ihrer technischen Möglichkeit der Vorzug gegeben werden. Dies darf jedoch nur mit Mandat des Bundestags geschehen.

 

d) Terrorbekämpfung / Extremismus

Wir verurteilen jegliche Form von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt. Jedoch darf die gestiegene Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nicht als Argument dafür missbraucht werden, Grundrechte unverhältnismäßig auszuhöhlen. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung sind nach unserer Ansicht ausreichend, sofern sie konsequent und mit Nachdruck umgesetzt werden.

2. Freiheitliche Bürgergesellschaft

2. Freiheitliche Bürgergesellschaft

In einer Gesellschaft, die auf Freiheit aufgebaut ist, muss jeder Einzelne auch das Recht des anderen auf die Verwirklichung unterschiedlicher Wünsche und Lebensentwürfe anerkennen. Toleranz für das Anders-Seins des Mitmenschen ist zentrales Anliegen des Liberalismus. Wir fordern von jedem Einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv gegen Diskriminierungen und für die Selbstbestimmung von Mitmenschen einzutreten. Das gilt auch für den Staat.

Neben den klassischen Grund- und Freiheitsrechten steht eine liberale Gesellschaft für die reale Gleichstellung von Mann und Frau sowie für den Schutz und die freie Entfaltung von Menschen aus gesellschaftlichen Minderheiten. Eine Diskriminierung ethnischer, nationaler, religiöser, kultureller oder sexueller Minderheiten lehnen wir ab. Wir treten ein für die gleichberechtigte Anerkennung heterosexueller und homosexueller Partnerschaften.

Freiheit darf nicht mit gesellschaftlicher Vereinzelung und Bindungslosigkeit verwechselt werden. Daher sind soziale Netze und Bindungen wichtig. Liberale treten aber im Gegensatz zu Konservativen dafür ein, dass diese Bindungen freiwillig, gleichberechtigt und selbstbestimmt eingegangen werden, nicht auf Grund von Traditionen, ökonomischem oder sozialem Druck oder gar staatlichem Zwang.

 

a) Religion

Die Jungen Liberalen wollen, dass freie Bürger in einem freien Staat ihre Religion frei und ungehindert ausüben können. Jede Religion und Religionsgemeinschaft und jede Weltanschauung ist grundsätzlich ein gleich berechtigter Ausdruck der freien Entfaltung der Bürger und deshalb gleichberechtigt zu behandeln. Dies muss solange gelten, wie diese Gemeinschaften die Verfassung und die Menschenrechte respektieren. Der Staat hat sich ansonsten einer Bewertung der religiösen Gemeinschaften strikt zu enthalten.

Wir Jungen Liberalen treten deshalb für eine strikte Trennung von Staat und Kirche ein. Daraus folgt insbesondere, dass

- die Kirchensteuer als vom Staat eingezogener Beitrag für gewisse Gemeinschaften abgeschafft wird.

- der Status der Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften insgesamt abgeschafft wird

- der konfessionsgebundene Religionsunterricht durch neutralen Religionskundeunterricht zu ersetzen ist; dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes anzustreben.

 

b) Drogenpolitik

Die derzeitige Drogenpolitik ist gescheitert. Eine repressive Drogenpolitik hat es nicht verhindern können, dass die Zahl der Drogentoten weiterhin hoch und die Beschaffungskriminalität kaum noch überschaubar ist. Durch die rigorosen Drogenverbote können auf dem illegalen Markt Spitzenpreise erzielt werden, wobei eine Verstärkung der polizeilichen Maßnahmen das Problem nicht beseitigen kann, sondern es verlagert.

Grundsatz muss es sein, dass aufgezwungener Gesundheitsschutz abzulehnen ist. Jeder Erwachsene muss selbst entscheiden dürfen, welche gesundheitlichen Risiken er für sich selbst eingehen möchte. Von dieser prinzipiellen Sichtweise ist daher die Drogenpolitik neu aufzubauen.

Vor diesem Hintergrund sind sog. „weiche Drogen“ zu legalisieren, wobei die Abgabe einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen muss, um die Abgabe an Minderjährige zu verhindern, die Qualität der Produkte zu überwachen und den Verbraucherschutz durch Produktinformationen zu gewährleisten (z.B. Abgabe in Apotheken).

Aus dem gleichen Grund sind die Alkopopsteuer, Verbote von sog. Flatrate-Partys und die Einführung alkoholfreier Innenstädte abzulehnen,

Der Nichtraucherschutz muss nur in Behörden und Räumen des öffentlichen Verkehrs gewährleistet werden, in denen sich die Bürger zwingend aufhalten müssen. Rauchverbote in Gaststätten lehnen wir ab. Es muss der freien Entscheidung der Wirte unterliegen – die das wirtschaftliche Risiko tragen – wie sie ihren Gaststättenbetrieb gestalten wollen. Ebenso sollen die Gäste entscheiden, welche Gaststätten sie besuchen wollen. Der Gedanke des Schutzes der freiwillig in einer Gaststätte arbeitenden Angestellten rechtfertigt ebenfalls kein Rauchverbot.

 

c) Zuwanderung und Asyl

c1) Zuwanderung

Qualifizierte Akademiker mit sehr guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und Integrationswillen können die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

c2) Asyl

Jede nach unserem Recht unrechtmäßig verfolgte Person hat ein Recht auf Asylgewährung. Der Schutz politisch Verfolgter durch die Gewährung von Asyl muss garantiert werden.

 

d) Reproduktionsmedizin

Der Staat hat es in diesem Bereich zu unterlassen, bestimmte ethische Auffassungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Jeder Mensch muss selbst entscheiden, was er für ethisch vertretbar hält. Von daher sind die Leihmutterschaft und auch die Präimplantationsdiagnostik zu legalisieren.

 

e) Gleichberechtigung

Aus liberaler Sicht kann sich das Gebot der strikten Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts, Herkunft, Alters, sexueller Orientierung und entsprechender Kriterien nur an den Staat selbst richten. Nur gegenüber der Gesamtheit der Bürger – dem Staat - ist eine derartige Beschränkung der freien Entscheidung sinnvoll und vertretbar. Dem Einzelnen muss im Rahmen seiner Handlungsfreiheit die Möglichkeit erhalten bleiben, frei und ohne nachträgliche Rechtfertigung seine Entscheidungen zu treffen. Dies gilt auch im wirtschaftlichen Bereich. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zurückgesetzt werden.

3. Staatsorganisation

3. Staatsorganisation

a) Wahlrecht

Die Jungen Liberalen lehnen ein auf die Eltern übertragenes Wahlrecht für Kinder (sog. „Familienwahlrecht“) ab. Dagegen fordern wir eine Einführung von Elementen direkter Demokratie (z.B. Volksentscheide, Volksinitiative) auf der Bundesebene und eine Stärkung der Elemente der direkten Demokratie auf der Landesebene.

 

b) Föderalismus

Im deutschen Föderalismus gibt es Fehlentwicklungen. Die Gewaltenteilung ist einem System der gegenseitigen Verflechtung zwischen Bund und Ländern in Politikgestaltung und Verwaltung gewichen. Daher sind die Bürger kaum noch in der Lage, politische Entscheidungen und ihre Folgen zuzuordnen und darauf aufbauende Wahlentscheidungen zu treffen.

Im Sinne des Subsidiaritätsgedankens sollen Kompetenzen, die nicht zwingend bundeseinheitlich und auf der nationalen Ebene geregelt werden müssen, vom Bund auf die Länder zurückverlagert werden. So kann dem Gebot der Verantwortlichkeit und Durchschaubarkeit politischer Entscheidungsprozesse Rechnung getragen werden.

Die Föderalismusreform ist im Sinne einer klaren Zuständigkeitsverteilung konsequent fortzusetzen. Dazu gehört auch eine Neuordnung des Finanzierungssystems des Grundgesetzes. Die Bundesfinanzhilfen an die Länder (Art. 104 a, Abs. 4 GG) entfallen, weil sie bisher dem Bund die Möglichkeit eröffnen, von den Ländern Zuständigkeiten „zu erkaufen“.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein halten grundsätzlich auch Länderfusionen zur effizienteren Verwendung öffentlicher Gelder für sinnvoll. Solche Fusionen sollen jedoch durch freie Entscheidung der Bürger der betroffenen Länder geschehen (Volksabstimmung), von oben durch den Bund oder auch die Landtage verordnete Fusionen sind abzulehnen.

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein begrüßen alle Maßnahmen, die zu einer Annäherung an die Freie und Hansestadt Hamburg beitragen und die zu einer Effizienzsteigerung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor führen

 

c) Verwaltung

Der liberale Rechtsstaat braucht einen leistungsstarken und effizient arbeitenden öffentlichen Dienst. Deshalb fordern wir ein Modernisierungsprogramm für den öffentlichen Dienst in seiner ganzen Breite. Ziel muss es sein, die Stagnation zu überwinden und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten und damit die Leistungsfähigkeit der Verwaltung für den Bürger zu erhöhen. Eine Säule des leistungsfähigen öffentlichen Dienstes ist das Berufsbeamtentum, das auf seine Kernbereiche zu reduzieren ist. Es ist stets genau zu prüfen, ob auf den bisher durch Beamten wahrgenommenen Gebieten wirklich eine Aufrechterhaltung des Beamtenstatus notwendig ist. Das Leistungsinstrument des modernen Besoldungsrechts soll weiter ausgebaut und kleinliche Beschränkungen sowie komplizierte Verfahren abgebaut werden. Wir fordern eine Liberalisierung des Laufbahnrechts, um den Aufstieg zu vereinfachen.

Darüber hinaus brauchen wir ein transparentes, funktions- und leistungsgerechtes Bezahlungssystem.

Es muss generell ein Ziel des Staates sein, die Bürokratie systematisch zu reduzieren. In diesem Zusammenhang befürworten es die Jungen Liberalen, Gesetze verstärkt mit „Sunset“-Klauseln zu versehen, so dass diese zu einem gewissen Zeitpunkt automatisch außer Kraft treten, wenn sie nicht ausdrücklich verlängert werden. Die Erfahrung zeigt, dass viele Gesetze nur deshalb in Kraft bleiben, weil das politische Interesse an einer ausdrücklichen Abschaffung fehlt. Zudem fordern die Jungen Liberalen, bei der Einführung neuer Gesetze auch explizit eine Schätzung der zu erwartenden Bürokratiekosten aufzunehmen.