1. Die Zukunft der Gesellschaft

1. Die Zukunft der Gesellschaft

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der die Eigenverantwortung des Einzelnen, auch gegenüber der Gesellschaft, im Vordergrund steht. Der Freiheitsgedanke spielt dabei eine maßgebende Rolle. Der entscheidende Grundsatz ist hierbei die Gleichberechtigung aller Menschen.

 

2. Soziale Sicherungssysteme

Freiheit bedeutet nicht nur die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Möglichkeit zur Verwirklichung seines Lebensentwurfes. Armut ist ein Mangel an Verwirklichungschancen. Der Grundsatz der Solidarität verpflichtet zur Hilfe für Schwächere.

Hier muss die Solidargemeinschaft und damit jedes Mitglied der Gemeinschaft – in dem Wissen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mensch geboren wird, zufällig sind und dass jeder von Schicksalsschlägen getroffen werden und auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sein kann - in dem Umfang, den das Prinzip der Eigenverantwortung zulässt, die notwendige Unterstützung leisten.

Wir gehen jedoch grundsätzlich von einem mündigen, selbstbestimmten Menschen aus, der die Bereitschaft zeigt, für das eigene Handeln und Unterlassen Verantwortung zu tragen. Jeder Einzelne muss selbst die Anstrengungen unternehmen, um seine Lebensvorstellungen umzusetzen und für die Gefahren des Lebens selbst Vorsorge treffen. Die Unterstützung durch die Gemeinschaft muss stets subsidiär sein, sich auf die wirklich Bedürftigen konzentrieren und sich grundsätzlich auf Hilfe zur Selbsthilfe beschränken. Die Verstaatlichung von Verantwortung verhindert eine wirkungsvolle Eigenvorsorge.

 

 

Bürgergeld

Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen sind durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Das Bürgergeld wird als Pauschale für den Lebensunterhalt unter Berücksichtigung bestimmter Mehrbedarfe auf kommunaler Ebene gewährt.

Die Einführung des Bürgergeldes führt zu einem transparenten Sozialsystem und zu einer erheblichen Entbürokratisierung der Sozialverwaltung. Es verhindert, dass Sozialleistungen mehrfach in Anspruch genommen werden und dass diejenigen am meisten profitieren, die sich in den undurchschaubaren Sozialgesetzen am besten auskennen.

Die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung muss für Bezieher von staatlichen Transferleistungen wieder finanziell attraktiv werden. Das Bürgergeld setzt durch entsprechende Gestaltung der Freibeträge das Leistungsprinzip auch im Niedriglohnbereich wieder in Kraft.

Zum Schutz des Steuerzahlers vor Sozialleistungsmissbrauch und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind Sanktionen für den Fall der Nichtannahme zumutbarer Arbeit vorzusehen und konsequent anzuwenden.

 

a) Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung ist abzuschaffen und durch eine steuerfinanzierte Grundversorgung zu ersetzen. Das Eintrittsalter sollte sich am jetzigen Renteneintrittsalter von 67 Jahren orientieren.

Gleichzeitig kann der Staat direkt die Eigenvorsorge in der Ansparphase durch steuerliche Förderung oder Zuschüsse unterstützen. Hierbei ist zu beachten, dass durch die steuerliche Förderung keine Bevorzugung entstehen darf, so dass Geringverdiener nicht benachteiligt werden.

 

b) Krankenvorsorge

Die Jungen Liberalen setzen sich für einen möglichst freien Wettbewerb im Gesundheitssektor ein, der die bestmögliche finanzierbare medizinische Versorgung für die Patienten sichern soll. Die drei wichtigsten Kriterien hierbei sind Wettbewerb, Qualitätssicherung und Transparenz. Das Krankenversicherungssystem ist komplett privatwirtschaftlich zu gestalten. Sowohl das Recht als auch die Pflicht zur Krankenversicherung bleiben bestehen. Hierbei hat der Staat die Finanzierbarkeit einer Grundversorgung für jeden Menschen zu gewährleisten. Inländer, die finanziell nicht in der Lage sind, eine individuelle private Vorsorge zu treffen, müssen vom Staat durch Steuergelder gefördert werden. Desweiteren ist es Aufgabe des Staates, für die Transparenz sowie eine angemessene Risikokalkulation der Versicherungsunternehmen zu sorgen.

Die Versorgung durch medizinische Leistungen (Krankenhäuser/Kliniken, Praxen und Heimbesuche) muss vom Staat kontrolliert, bzw. die Eigenkontrolle muss durch den Staat unterstützt werden. Die Entscheidung, ob ein Krankenhaus bzw. eine Klinik privatwirtschaftlich, kommunal, oder durch Kooperation von privatem u. öffentlichem Träger bewirtschaftet wird, muss der jeweilige Träger eigenständig fällen.

Das Werbeverbot für Zahnmediziner, Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser wird aufgehoben, Patienten sollen die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren und selbst zu entscheiden, welchem Arzt sie ihr Vertrauen schenken.

Die kostenlose freie Arzt- und Apothekenwahl soll weiterhin Bestand haben.

Der Handel mit Medikamenten über das Internet ist zu begrüßen, er soll erlaubt bleiben.

 

3. Familie

3. Familie

Der Staat soll Solidargemeinschaften nicht direkt fördern; stattdessen muss eine enge Zusammenarbeit stattfinden. Die Sonderstellung der Ehe ist abzuschaffen. Lebenspartnerschaften, auch solche gleichgeschlechtlicher Art, müssen absolute rechtliche Gleichstellung mit der Ehe erhalten. Bei der Unterstützung von Kindern muss das Ziel sein, dass das ihnen zustehende Geld den Kindern direkt zugute kommt.

 

a) Jugend

Jeder Jugendliche hat das Recht auf freie Entfaltung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sind Eltern nicht in der Lage dies zu gewährleisten, so obliegt es dem Staat, hier einzugreifen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Förderung jugendlicher Einwohner mit Migrationshintergrund, insbesondere der Sprachförderung, um diesen die gesellschaftliche Integration zu erleichtern. Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass die Folgen sozialer Missstände wie Gewaltanwendung, Verwahrlosung sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch innerhalb der Familie gelindert bzw. beseitigt werden. Die Jugendämter müssen in ihrer Kompetenz bezüglich der Familienbetreuung und Hilfestellung für Familien gefördert werden. Sie sollen Anlaufstelle und Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern sein.

Durch eine finanziell sowie personell bessere Ausstattung der Jugendämter und der freien Träger wird auch die Jugendkriminalität eingedämmt werden, die aus o.g. Missständen resultiert.

 

b) Kinder und Eltern

Das Hauptkriterium der Familienförderung ist die Förderung von Kindern. Kinder haben ein Recht auf Förderung von Geburt an. Daher müssen Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden. Die Vereinbarung von eigener Kindererziehung und Einkommensgewinnung soll mindestens in den ersten drei Jahren gewährleistet sein. Darüber hinaus müssen Kinderkrippen und –gärten zum Wohle der Kinder zur Verfügung stehen. Die öffentliche Förderung von solchen Einrichtungen darf nicht dazu führen, dass die Wahlmöglichkeit der Eltern, sich zwischen Eigenbetreuung ihrer Kinder oder der Gewinnung eines Einkommens zu entscheiden, unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Die Entscheidung für Kinder oder Kinderlosigkeit ist eine private Entscheidung des Einzelnen, auf die der Staat keinen Einfluss nehmen darf. Der Grundsatz der Solidarität verpflichtet uns jedoch dazu, solche sozialen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass die Entscheidung für die Erziehung von Kindern keine Frage der finanziellen Verhältnisse der Familie ist.

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wollen die Jungen Liberalen der derzeitigen staatlichen Dirigismus durch einen Wettbewerb zwischen privaten gemeinnützigen und gewerblichen Trägern ersetzen. Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendarbeit sind konsequent zu privatisieren.

 

 

4. In Würde sterben

Die Jungen Liberalen stehen genauso für ein Leben wie auch Sterben in Würde. In Bezug auf die Legalisierung von Sterbehilfe fordern wir, dass notariell beglaubigte Patientenverfügungen juristische Gültigkeit für die aktive und passive Sterbehilfe erlangen. Dieser Punkt soll auch die Palliativmedizin mit einschließen.